
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Informationen
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Vertragspartner
Vertragspartner sind das Mitglied und CrossFit WestGym (nachfolgend „CFWG“). Mitglieder müssen 18 Jahre alt sein und bestätigen dies mit ihrer Anmeldung. Im Einzelfall wird Minderjährigen nach Vorlage einer Einverständniserklärung durch den/die Erziehungsberechtigten eine Anmeldung ermöglicht. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten.
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Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist CrossFit-Training.
1.3 Veranstaltungsort
Veranstaltungsort für das CrossFit-Training ist CrossFit WestGym in der Ruhrtsr. 42B, 22761 Hamburg. CFWG behält sich vor, CrossFit-Training räumlich und/oder zeitlich aus sachlichem Grund zu verlegen und bis zu 6 Wochen im Jahr keine oder nur eingeschränkte Trainingseinheiten anzubieten. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
§ 2 Mitgliedschaft
2.1 Laufzeit
Die Laufzeit der Mitgliedschaft richtet sich nach der gebuchten Option und beträgt 3, 6 oder 12 Monate.
2.2 Kündigung
Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der geschlossenen Laufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber CFWG, Ruhrstr. 42B, 22761 Hamburg, zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung verlängert sich der Vertrag um die Dauer des vereinbarten Vertragsverhältnisses, maximal jedoch um 6 Monate. Dies gilt auch dann, wenn die verlängerte Dauer des Vertragsverhältnisses endet. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten erneut 1 Monat zum jeweiligen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Hiervon ausgenommen ist der Probemonat.
2.3 Krankheit/ Ausfallzeiten
CFWG gewährt den Mitgliedern bei Verhinderungen, die voraussichtlich mindestens 4 Wochen andauern, auf Antrag und Nachweis des Mitglieds Pausen von der Mitgliedschaft. Verhinderungen können im Krankheitsfalle, im Falle einer Schwangerschaft oder einem anderen nicht bei Vertragsschluss vorhersehbaren Grund vorliegen. Urlaub oder die beruflich bedingte Abwesenheit stellen keine Verhinderung dar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Beiträge werden auch im Zeitraum der Verhinderung abgebucht und können dann nach Beendigung des Vertrages beitragsfrei abtrainiert werden.
§ 3 Teilnahme
3.1 Einsteigerkurse
Für eine sichere Teilnahme an sämtlichen Kursangeboten von CFWG ist jedes Neumitglied (Vertrag oder 10er Karte) verpflichtet, die angebotenen Einsteigerkurse (sog. „Basis-Kurse“) zu absolvieren. Nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung des Head Coaches, können die Einsteigerkurse übersprungen werden.
3.2 Stornierung/Abstrafe bei NoShow
Die Teilnahme an Kursen kann online bis zu 90 Minuten, bzw. 30 Minuten bei den 7 Uhr Kursen, vor Beginn des jeweiligen Kursbeginns storniert werden. Werden innerhalb von 5 Tagen 2 gebuchte Termine nicht fristgerecht abgesagt, behält sich CFWG als Sanktion vor, das Mitglied für 2 Tagen zu sperren. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, dann erneut verfügbare Termine zu buchen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Zeitpunkt
Die Beiträge für Laufzeitverträge sind zu Beginn eines jeden Monats fällig. Die Zahlung für die Kurskarten und das Personal Training ist bei der Buchung fällig.
4.2 Lastschriftmandat
Der Leistungsempfänger ermächtigt CFWG, die Beiträge von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von CFWG auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist CFWG berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.
§ 5 Risikobelehrung, Haftung
5.1 Risikobelehrung
Bei der Veranstaltung wird der Körper der Teilnehmer stark beansprucht, so dass gesundheitliche und sonstige Gefahren im Rahmen der Veranstaltung vom Veranstalter nicht vollkommen ausgeschlossen werden können. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich bei den sportlichen Aktivitäten während des CrossFit-Trainings um körperlich anstrengende Aktivitäten handelt. Bei Bedarf sollte die Durchführung der Trainingseinheit eigenverantwortlich abgebrochen werden. Grundsätzlich sollte der Teilnehmer darauf achten, bei guter Gesundheit zu sein. Des Weiteren sollten die Unfallgefahren im Rahmen der bei dem CrossFit-Training benutzten Geräte (bspw. Langhantel und Kettlebell, u.a.) bedacht werden. Außerdem sollte auf eine angemessene Nahrungsaufnahme in Hinblick auf die hohe Trainingsintensität geachtet werden.
5.2 Haftung
5.2.1
Das Mitglied betreiben die Teilnahme an der Veranstaltung und die Benutzung der Geräte und Räumlichkeiten auf eigene Gefahr. Er ist sich darüber im Klaren, dass gesundheitliche und sonstige Gefahren nicht vollkommen ausgeschlossen sind und insbesondere Übungen wie beispielsweise RopeClimb (Klettern am Seil), Übungen mit schweren Gewichten, an Turnringen oder einer Klimmzug-Anlage etc. ein erhöhtes Verletzungsrisiko in sich bergen, die im schlimmsten Falle bis hin zum Tod führen können. CFWG weist das Mitglied ausdrücklich darauf hin, niemals höher als 4,50 (Wettkampfhöhe) zu klettern bzw. die Kletterhöhe gemäß seiner Selbsteinschätzung zu verringern. Das Mitglied führt alle Übungen auf eigene Gefahr und aus freier Entscheidung aus, schätzt das Risiko eigenverantwortlich ab und akzeptiert die vor Ort gegebenen Bedingungen. Dies gilt sowohl für die Ausführung aller Übungen und Übungsreihen sowie für die Nutzung der Geräte und Räumlichkeiten im Allgemeinen.
5.2.2
CFWG schließt jegliche Haftung für die Schäden der Mitglieder und Besucher, einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens CFWG beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens CFWG beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von CFWG.
5.3 Unfälle und Verletzungen
Unfälle und Verletzungen von Besuchern und Mitgliedern während der Veranstaltung sind dem Veranstalter sofort zu melden.
5.4 Sicherheitsmaßnahmen
Den Anweisungen von CFWG ist jederzeit vollständig und unverzüglich Folge zu leisten. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten. Der Veranstalter ist berechtigt, Mitglieder jederzeit, d.h. auch während der laufenden Veranstaltungen unter der Angabe von berechtigten Gründen auszuschließen
§ 6 Datenschutz
CFWG erhebt, verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten der Mitglieder zum Zwecke der Vertragsdurchführung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn CFWG hierzu berechtigt ist. Eine Berechtigung liegt insbesondere im Falle einer Einwilligung vor oder wenn CFWG aufgrund geltenden Rechts berechtigt oder verpflichtet ist.. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung welche separat zugestellt wird und jederzeit online bei Appointman unter dem Reiter Dokumente einzusehen ist.
§ 7 Schlussbestimmungen
Änderungen des Namens, der Adresse und/oder der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand am jeweiligen aktuellen Sitz des Veranstaltungsortes. Erfüllungsort ist ebenfalls der aktuelle Sitz des Veranstaltungsortes.